1. Für alle Verträge und von uns erteilten Aufträge, die Bestellung und Lieferung von Tickets betreffend, gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden (Kunden-AGB).
2. Für alle Verträge die den Verkauf von Tickets durch den Veranstalter über unser System betreffen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstalter (Veranstalter-AGB).
3. Für alle Texte die innerhalb der AGB als "Erläuterung" ausgezeichnet sind gilt: Sie sind nicht Bestandteil der AGB. Im Zweifel gilt der Text der nicht als Erläuterung markiert ist. Die Erläuterungen sollen lediglich helfen den Inhalt mancher Vereinbarungen zu verdeutlichen.
1. Das Angebot einen Vertrag zu schließen geht vom Veranstalter aus und die Annahme steht für eternalconcert unter vorbehalt. Das bindende Angebot des Veranstalters tritt mit dem Klicken auf "Anlegen" auf der Seite mit der Überschrift "Neues Konzert anlegen" in Kraft.
2. eternalconcert handelt als Vermittler der vom Veranstalter angebotenen Tickets und übernimmt darüber hinaus die Aufgabe die Bezahlabwicklung und den Online-Ticketversand abzuwickeln.
3. Der Veranstalter berechtigt eternalconcert in seinem Namen und zu seinen Gunsten Tickets für von ihm veranstaltete Veranstaltungen zu verkaufen. Dies tut eternalconcert bis zur Höhe des vom Veranstalter angegebenen Kontingentes und ausschließlich für die vom Veranstalter selbstständig eingepflegten Veranstaltungen.
4. eternalconcert ist nicht der Vertragspartner der Kunden des Veranstalters sondern ausschließlich der des Veranstalters. Alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter liegen nicht im Machtbereich von eternalconcert. Insbesondere kommt der Vertrag über die vom Kunden bestellten Tickets nicht zwischen eternalconcert und dem Kunden, sondern zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zustande.
1. eternalconcert ist berechtigt die vom Kunden eingezogenen Gelder bis zur Zahlungsaufforderung des Veranstalters nach Veranstaltungsablauf zu behalten. Dies geschieht treuhänderisch. Die Einmalauszahlung nach Ablauf der Veranstaltung ist für den Veranstalter Kostenlos.
2. Für die Leistungen die eternalconcert erbringt erhält eternalconcert eine Provision. Die Höhe der Provision bemisst sich nach einem Prozentsatz vom gesamten Bruttoumsatz, den der Veranstalter bei einer Veranstaltung durch eternalconcert realisiert. Die Provision wird vom Auszahlungsbetrag abgezogen. In der Provision ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten.
1. Der Veranstalter verpflichtet sich nur Veranstaltungen einzupflegen für die er berechtigt ist Karten zu verkaufen. Die Berechtigung ist auf Verlangen von eternalconcert nachzuweisen. Verlangt eternalconcert keinen Nachweis, so gilt dies nicht als Anerkennung der Berechtigung.
2. Der Veranstalter versichert, dass alle Daten die er eingibt, richtig sind und deutschem Recht entsprechend legale Inhalte haben. Insbesondere die Höhe der Mehrwertsteuer die der Veranstalter erhebt und an das Finanzamt abführt muss den Verpflichtungen des Veranstalters gegenüber den Steuerbehörden entsprechen.
3. Wenn der Veranstalter zur Erhebung und Abführung der gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet ist, so hat er sie selber abzuführen. eternalconcert versteuert die Umsätze des Veranstalters in keiner Weise.
4. Aus dem Vertragsschluß zwischen dem Veranstalter und dem Kunden des Veranstalters ergeben sich für eternalconcert keinerlei Verpflichtungen dem Kunden und dem Veranstalter gegenüber, außer der Lieferung der Tickets an den Kunden und der Auszahlung des Nennwerts der Tickets abzüglich der zwischen eternalconcert und dem Veranstalter vereinbarten Provision an den Veranstalter.
5. eternalconcert überweist den Nennwert aller über eternalconcert verkauften Tickets des Veranstalters an diesen nach Abflauf der Veranstaltung zzgl. einer Sicherungsfrist. Die Sicherungsfrist dient dazu, dass eternalconcert sich darüber versichern kann, dass die Veranstaltung den Ankündigungen, den Gesetzen und den allgemeinen Gepflogenheiten der Veranstaltungsbranche entsprechend durchgeführt wurde und keine Ersatzpflichten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden können.
6. Wenn der Veranstalter den Vertrag mit dem Kunden bricht bzw. die Veranstaltung absagt oder sie aus anderen Gründen nicht stattfinden kann, ist eternalconcert berechtigt den Kunden des Veranstalters die eingenommenen Gelder wieder auszuzahlen. Sollte der Veranstalter Gründe haben, die gegen eine solche Rückzahlung sprechen, so muss er diese bis zum dritten Tag nach dem auf die Tickets gedruckten Datum gegenüber eternalconcert schriftlich geltend machen. Unterlässt er dies, willigt er stillschweigend in die Rückerstattung des Geldes an die Kunden ein. Danach ist eternalconcert berechtigt die Einnahmen des Veranstalters an die Kunden zurück zu zahlen und alle Ansprüche des Veranstalter gegen eternalconcert erlöschen. Die Ansprüche von eternalconcert gegen den Veranstalter bleiben erhalten. Die Provision wird in jedem Fall für jedes verkaufte Tickets mit dem aufgedruckten Tag der Veranstaltung fällig. Hierzu kommt in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Provision; so dass sich die Verpflichtung des Veranstalters eternalconcert gegenüber verdoppelt. Darüber hinaus entbindet eine Rückzahlung der Einnahmen an den Kunden den Veralstalter in keinem Fall von etwaigen weiteren Pflichten dem Kunden oder eternalconcert gegenüber.
7. Die Sicherungsfrist beträgt zwei Wochen ab dem Tag des auf die Tickets aufgedruckten Datums. Erst mit Ablauf dieser Frist ist eternalconcert verpflichtet die Einnahmen des Veranstalters abzüglich der vereinbarten Provision an den Veranstalter auszuzahlen.
1. Für die Richtigkeit der vom Veranstalter eingegebenen Daten zu seiner Dienstleistung (Veranstaltung), die in dem Internetauftritt von eternalconcert enthalten sind übernimmt eternalconcert keinerlei Gewähr.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichsstand für alle Streitigkeiten ist Gelsenkirchen, Deutschland.